Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der ercas GmbH & Co. KG
im weiteren Verlauf „Auftragnehmer"
Stand 24.09.2025
1. Geltung Zustandekommen von Verträgen
1.1 Diese Bedingungen gelten für unsere sämtlichen, im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für zukünftige, Lieferungen und Leistungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die Lieferung bzw. Leistung durch uns zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur unwirksam, soweit sie schriftlich vereinbart sind.
1.4 Von uns übergebene Unterlagen und gemachte Angaben, wie etwa Abbildungen oder technische Angaben, sind nur verbindlich, soweit diese ausdrücklich als Vertragsbestandteil aufgeführt werden oder ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.
1.5 Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Preis und Zahlung
2.1 Soweit vertraglich nichts anders geregelt, gelten die im Angebot aufgeführten Preise. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich Versandkosten.
2.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, werden Leistungen nach Leistungstagen/-stunden bzw. pauschal nach Stück/Summe zu den Tages-/Stundensätzen zuzüglich Nebenkosten für Reise und ggf. Übernachtung, entsprechend der Preisliste abgerechnet. Ein Leistungstag entspricht acht Leistungsstunden, Mehrstunden werden auf der Basis des Tagessatzes anteilig gesondert berechnet.
2.3 Ist ein Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt, kommt der Auftraggeber ohne Mahnung bei Überschreitung des Zahlungstermins in Verzug. Im Übrigen werden Zahlungen des Auftraggebers mit Zugang der Rechnung fällig und sind innerhalb von 8 Tagen zahlbar.
2.4 Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers unsere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Rückstände einzustellen.
2.5 Der Auftraggeber darf nur mit bzw. wegen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind und im Falle des Zurückbe-haltungsrechtes auf diesem Vertragsverhältnis beruhen.
2.6 Bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union hat der Auftraggeber zum Nachweis seiner Befreiung von der Umsatzsteuer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer rechtzeitig vor dem vertraglichen Liefertermin mitzuteilen. Im Falle des Unterbleibens der rechtzeitigen und vollständigen Mitteilung behalten wir uns die Berechnung der jeweils geltenden Umsatzsteuer vor.
2.7 Bei Lieferungen außerhalb der Europäischen Union sind wir berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer nach zu berechnen, wenn uns der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach jeweiligem Versand einen Ausfuhrnachweis zuschickt.
2.8 Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, wird eine Mahngebühr von 15,00 Euro pro Mahnung fällig.
3. Nutzungs- und Urheberrechte
Das Copyright für Vertragserzeugnisse, Präsentationsobjekte, Entwürfe, Konzepte etc. (auch digitaler Art)liegt generell beim Auftragnehmer. Mit der vollständigen Zahlung der vertraglich festgelegten Vergütungan den Auftragnehmer, erhält der Auftraggeber das Nutzungsrecht an dem Vertragserzeugnis, denPräsentationsobjekten, Entwürfen, Konzepten (auch digitaler Art) etc. Die Übertragung derNutzungsrechte für das Vertragsobjekt an den Auftraggeber berechtigt ihn aber nicht, Bestandteile oderGestaltungselemente für andere Nutzungen zu verwenden, ohne dafür die ausdrückliche schriftlicheGenehmigung des Auftragnehmers einzuholen. Hierbei nicht berücksichtigt ist die Wiedergabe vonoffenen Designdaten. Diese sind nicht Gegenstand des Auftrages und können auf Wunsch mittels einesseparaten Angebotes offeriert werden.
Der Auftragnehmer behält sich das zeitlich unbegrenzte Recht vor, die für den Kunden gefertigtenLeistungen und deren Entwürfe bei Nennung des Kundennamens als Referenz zur Eigenwerbung zunutzen. Dies gilt auch für eine Eigenwerbung im Internet und in sozialen Medien.
4. Open Source-Software und Source Code
4.1 Der Auftragnehmer verwendet ggf. auch Open Source-Software. Die Verwendung dieser Open Source-Software ist überwiegend kostenfrei und wird von Dritten ohne Gewähr zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer wird nach Möglichkeit den Kunden bei Vertragsabschluss spätestens jedoch mit der Entscheidung, welche Open Source-Software eingesetzt wird, diese benennen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verletzung der jeweiligen Lizenzbedingungen für derartige Software zum Verlust der Nutzungsbefugnis führt.
Aufgrund der Besonderheiten von Open Source-Software kann der Auftragnehmer nicht für direkte oder indirekte Fehler dieser einstehen. Da diese Softwareteile für den Auftraggeber auch kostenfrei überlassen werden, haftet der Auftragnehmer nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4.2 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatz-dokumentation besteht - vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen - nicht.
5. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
5.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z. B. Text, Bild, Ton oder Video) einzusetzen. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle von einer KI generierten Inhalte nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies dem Auftragnehmer in Textform eigenständig mitzuteilen.
5.2 Der Auftragnehmer kann nicht sicherstellen, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte von Dritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z. B., indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz erreicht wird).
5.3 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z. B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt worden.
5.4 Im Falle einer Pflichtverletzung unsererseits kann der Auftraggeber die weitergehenden Ansprüche auf Schadenersatz und Rücktritt geltend machen, wenn er uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur ordnungsgemäßen Leistung gesetzt hat und gleichzeitig erklärt hat, dass er die Erfüllung nach Ablauf der Nachfrist ablehnt (Ablehnungsandrohung).
5.5 Sobald der Auftraggeber sein Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausübt, endet sein Nutzungsrecht an aufgrund dieses Vertrages dem Auftraggeber überlassenen Vertragsgegenständen. In diesem Fall muss der Auftraggeber die Vertragsgegenstände von allen Speichermedien entfernen und sämtliche Kopien derselben zerstören und uns hiervon schriftlich Nachweis erteilen.
5.6 Stellt sich bei einer Nachforschung im Zusammenhang mit einem seitens des Auftraggebers geltend gemachten Verlangen auf Nacherfüllung heraus, dass wir nicht zur Nacherfüllung verpflichtet waren, so sind wir berechtigt, die bei der Nachforschung angefallenen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten auf der Grundlage der dann aktuellen Preise in Rechnung zu stellen.
5.7 Ansprüche aufgrund einer Pflichtverletzung unsererseits bei der Erstellung eines unkörperlichen Werkes oder bei der Erbringung von Dienstleistungen verjähren, außer mindestens bei vorsätzlichem Verschulden, innerhalb von zwei Jahren ab Abnahme bzw. der vollständigen Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln. Für diese gilt Ziffer 5.1.
5.8 Ist die Verzögerung aufgrund auftraggeberseitiger Faktoren begründet, ist der avisierte Liefertermin im Zweifelsfall nichtig. z.B. Verspätete Datenübergabe und Freigaben
5.9 Liefertermine sind nur dann gültig, wenn sie von ercas GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt sind. Verzögert sich die Lieferung bzw. Herstellung der Ware in Folge von Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Pandemie oder anderen Fällen höherer Gewalt, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der hierdurch entstandenen Verzögerung.
6. Mängel
6.1 Die Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Lieferung oder sobald eine Abnahme bzw. eine Abnahme durch schlüssiges Verhalten erfolgt ist.
6.2 Als Beschaffenheit der Ware gelten grundsätzlich die vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsangaben. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
6.3 Macht der Auftraggeber seinen Nacherfüllungsanspruch aufgrund einer Sach- oder Rechtsmangels geltend, so sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
6.4 Der Auftraggeber kann wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Sein Schadensersatzanspruch ist auf den ursprünglichen Kaufpreis beschränkt.
6.5 Wir haben einen Mangel im Hinblick auf übergebene Produkte nicht zu vertreten, soweit ein Mangel durch eine Veränderung verursacht ist, die weder durch uns ausgeführt noch von uns erlaubt wurde.
6.6 Im Falle von Arglist oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache stehen dem Auftraggeber uneingeschränkt die gesetzlichen Rechte wegen Sach- und Rechtsmängeln unbeachtlich der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarungen zu.
7. Schutzrechte Dritter
7.1 Wir stehen dafür ein, dass die im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Produkte sowie die erstellten Leistungsergebnisse frei von Urheberrechten Dritter sind; für uns entgegenstehende Urheberrechte gilt dies jedoch nur insofern, als wir diese weder kannten noch unter Aufwendung angemessener Sorgfalt hätten kennen müssen.
7.2 Sollte dennoch ein Dritter Rechte in Bezug auf die Produkte bzw. Leistungsergebnisse geltend machen, so haften wir gegenüber dem Auftraggeber, falls der Auftraggeber die Verteidigung hinsichtlich der angeblichen Verletzung von Urheberrechten (im folgenden „Schutzrechtsverletzungen“) uns überlässt. Sofern der Auftraggeber uns unverzüglich von der Geltendmachung solcher Ansprüche schriftlich benachrichtigt und uns alle für die Beurteilung der Lage notwendigen Informationen erteilt, werden wir binnen angemessener Frist entscheiden, ob und wie ein geltend gemachter Anspruch abgewehrt oder verglichen wird, und dies dem Auftraggeber mitteilen.
7.3 Wir haften nicht für Schutzrechtsverletzungen, wenn diese auf einer Bearbeitung oder Änderung des Produktes oder des Leistungsergebnisses beruhen, die ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung vorgenommen wurde. Wir haften auch nicht für Schutzrechtsverletzungen, die aus einer für das Produkt nach den Anleitungen der Dokumentation nicht vorgesehenen Nutzung oder Verwendung resultieren, oder aus einer Nutzung zusammen mit nicht von uns autorisierten Komponenten.
8. Haftung
8.1 Wir haften, außer bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, dem Auftraggeber für entstandenen Schaden nur insoweit, als uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8.2 Diese Haftungsbegrenzung gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vorvertragliche und nebenvertragliche Ansprüche.
8.3 Die Haftungsbeschränkung schränkt eine gesetzlich zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder eine Haftung für eine übernommene Garantie nicht ein, soweit die Garantie den Auftraggeber gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollte.
8.4 Die Agentur übernimmt keine Garantie dafür, dass der Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Die Dienstleistung des Providers ist die zur Verfügungsstellung des Webspace. Für Störungen innerhalb des Internets übernimmt die Agentur keine Haftung. Darüber hinaus übernimmt die Agentur keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch den Webspace verursacht werden. Dies gilt nicht, sofern der Schaden durch vorsätzliche Handlungen seitens der Agentur herbeigeführt wurde.
Haftung und Schadenersatz sind betragsmäßig auf die Höhe des Auftragswertes für die Zeit, in der die Agentur seine Dienstleistung nicht erbringt, beschränkt.
8.5 Der Ersatz von reinem Vermögensschaden wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Auftragswertes und der Schadenshöhe, maximal jedoch auf 1.000.000,00 Euro begrenzt.
8.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, in angemessenen Abständen Sicherungskopien für seine Daten anzufertigen. Eine Verletzung dieser Pflicht gilt als Mitverschulden.
8.7 Der Auftragnehmer haftet für die rechtliche/ wettbewerbsrechtliche Richtigkeit von Werbeaussagen oder inhaltlichen Bestandteilen nicht.
8.7.1 Eine Pflicht zur rechtlichen Beratung trifft den Auftragnehmer nicht.
8.7.2 Sollte vom Auftraggeber eine rechtliche Beratung oder rechtliche Prüfung von Vertragsprodukten ausdrücklich gewünscht werden, haftet der Auftragnehmer für das Ergebnis der rechtlichen Prüfung nicht.
8.7.3 Die durch die rechtliche Prüfung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für eventuelle Abmahnungen Dritter gegen den Auftragnehmer oder rechtliche Verfügungen gegen dessen Vertragsprodukte oder deren Inhalte haftet der Auftraggeber. Dieser hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Die Haftung für Schäden wird auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9. Abnahme
9.1 Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber ein Werk nicht innerhalb von vier Wochen nach Meldung der Abnahmebereitschaft abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Soweit die vier Wochenfrist im Einzelfall unangemessen kurz ist, gilt stattdessen eine angemessene Frist.
9.2 Abnahmeverweigerungen, Widersprüche gegen die Abnahme oder Vorbehalte gegen die Abnahme müssen unverzüglich schriftlich unter Angabe des Grundes erfolgen.
9.3 Sofern Teilabnahmen vorgesehen sind, gelten die Ziffern 8.1 und 8.2 entsprechend.
10. Geheimhaltung
10.1 Besondere Fragestellung eines Projekts des Auftraggebers sowie die Ergebnisse werden erst nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers Dritten zugänglich gemacht (z. B. in Form von Referenz-berichten).
10.2 Gleichwohl sind wir nicht gehindert, ähnliche Projekte auch für andere Auftraggeber durchzuführen.
10.3 Geheim zu halten sind insbesondere auch alle Informationen, die die Spezifikationen in unseren Angeboten bzw. die ercas GmbH & Co. KG betreffen
11. Allgemeines
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Erlangen.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die betreffende unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine derartige Bestimmung zu schließen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt.